UN-Naturschutzkonferenz Bonn
 
Biologische Vielfalt in Niedersachsen Drucken
Artenschutz in Niedersachsen - Ein Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt

Artenschutz
Artenschutz meint nicht besonders seltene, schöne, gefährdete oder gar nützliche Lebewesen, sondern alle Arten. Die Überwindung des Schädlich-Nützlich-Denkens ist als die grundlegende Voraussetzung für den Artenschutz anzusehen. Dies ist eine Aufgabe, die in Niedersachsen auf der Grundlage von internationalen Abkommen und Konventionen, EU-Vorgaben, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landesnaturschutzgesetzes verfolgt wird.
Veröffentlichungen
Ausführliche Informationen zu den Themen weiße Liste, rote Liste, Artenschutzprojekte etc. finden Sie auf der Internetseite des
 
Eine Präsentation besonderer niedersächsischer Artenschutzaktivitäten finden Sie im Menü Artenschutzprojekte .
  Tier- und Pflanzenwelt
  Ob Wattenmeer, Grünland oder Berggipfel, allein in Niedersachsen besiedeln ca. 40.000 Arten diese Lebensräume. Beispeilhaft sei erwähnt, dass in Niedersachsen 218 Brutvorgelarten vorkommen, über 70 Säugetierarten die Landschaften durchstreifen und über 1700 Farn- und Blütenpflanzen das Bundesland bereichern und zur ökologischen Stabilität beitragen.

Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Bestandsrückgänge gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Die Gefährdung der Arten wird in den Roten Listen dokumentiert. Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
  Erhaltung
  Inzwischen gibt es wieder vermehrt Erfolge im Artenschutz: Den Bemühungen vieler ist es zu verdanken, dass uns Sumpfdotterblume, Küchenschelle, Gelbbauchunke oder Flussperlmuschel erhalten geblieben sind.
 
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